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GNU General Public License
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Deutsche Übersetzung der GNU General Public License
Erstellt im Auftrag der
S.u.S.E. GmbH
[suse@suse.de]
von Katja Lachmann Übersetzungen
[na194@fim.uni-erlangen.de],
modifiziert von
Peter Gerwinski
[peter.gerwinski@uni-essen.de] (31. Oktober 1996)
Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das
Verständnis der GNU General Public License (GNU-GPL) zu
erleichtern. Es handelt sich jedoch nicht um eine offizielle oder im
rechtlichen Sinne anerkannte Übersetzung.
Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber
dieser Übersetzung, und sie hat diese Übersetzung auch nicht
als rechtskräftigen Ersatz für die Original-GNU-GPL
anerkannt. Da die Übersetzung nicht sorgfältig von
Anwälten überprüft wurde, können die
Übersetzer nicht garantieren, daß die Übersetzung die
rechtlichen Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie
sichergehen wollen, daß von Ihnen geplante Aktivitäten im
Sinne der GNU-GPL gestattet sind, halten Sie sich bitte an
die englischsprachige Originalversion.
Die Free Software Foundation möchte Sie darum bitten,
diese Übersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen für
von Ihnen geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie
hierfür stattdessen die von der Free Software
Foundation herausgegebene englischsprachige Originalversion.
This is a translation of the GNU General Public License into
German. This translation is distributed in the hope that it will
facilitate understanding, but it is not an official or legally
approved translation.
The Free Software Foundation is not the publisher of this translation
and has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU
General Public License. The translation has not been reviewed
carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that
it exactly represents the legal meaning of the GNU General Public
License. If you wish to be sure whether your planned activities are
permitted by the GNU General Public License, please refer to the
authentic English version.
The Free Software Foundation strongly urges you not to use this
translation as the official distribution terms for your programs;
instead, please use the authentic English version published by the
Free Software Foundation.
Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA
Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht
gestattet.
Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die
englischsprachige Originalversion!
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen
die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu
verändern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General
Public License, die allgemeine öffentliche GNU-Lizenz,
ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll sicherstellen, daß die
Software für alle Benutzer frei ist. Diese Lizenz gilt für
den Großteil der von der Free Software Foundation
herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren
Autoren ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können
diese Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme
anwenden. (Ein anderer Teil der Software der Free Software
Foundation unterliegt stattdessen der GNU Library General
Public License, der allgemeinen öffentlichen GNU-Lizenz für
Bibliotheken.)
Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf
Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die
Freiheit garantieren, Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas
für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), die
Möglichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder den
Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren,
daß Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen
freien Programmen verwenden dürfen - und daß Sie wissen,
daß Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen
machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder
Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für
Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie
verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte
gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen
Bezahlung - Kopien eines solchen Programms verbreiten. Sie müssen
sicherstellen, daß auch sie den Quelltext erhalten bzw. erhalten
können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit
sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus
sicherstellen, daß jeder erfährt, daß für diese
freie Software keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von
jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir,
daß die Empfänger wissen, daß sie nicht das Original
erhalten haben, damit von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf
des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr
ausschließen, daß Distributoren eines freien Programms
individuell Patente lizensieren - mit dem Ergebnis, daß das
Programm proprietär würde. Um dies zu verhindern, haben wir
klargestellt, daß jedes Patent entweder für freie Benutzung
durch jedermann lizenziert werden muß oder überhaupt nicht
lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,
Verbreitung und Bearbeitung:
Bedingungen für die Vervielfältigung,
Verbreitung und Bearbeitung
Paragraph 0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und
jedes andere Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des
Copyright-Inhabers darauf hinweist, daß das Werk unter den
Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden
darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder Werk als
"das Programm" bezeichnet; die Formulierung "auf dem
Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie jegliche
Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk,
welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert oder
verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt,
enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne
Einschränkung als "Bearbeitung" eingestuft.) Jeder
Lizenznehmer wird im folgenden als "Sie" angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und
Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen
nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des
Programms wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des
Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem
Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, daß
die Ausgabe durch die Ausführung des Programmes erfolgte). Ob
dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
Paragraph 1. Sie dürfen auf beliebigen Medien
unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn
erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür
ist, daß Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden
Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluß
veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und
desweiteren allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit
dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine
Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie
auch gegen Entgeld eine Garantie für das Programm anbieten.
Paragraph 2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms
oder eines Teils davon verändern, wodurch ein auf dem Programm
basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen
unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und
verbreiten, vorausgesetzt, daß zusätzlich alle folgenden
Bedingungen erfüllt werden:
- (a)
- Sie müssen die veränderten Dateien mit einem
auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen
vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder Änderung
hinweist.
- (b)
- Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen
verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz oder
teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist,
Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser
Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt
wird.
- (c)
- Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der
Ausführung interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie
dafür sorgen, daß es, wenn es auf dem üblichsten
Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine
Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten
Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß es
keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie
Garantie leisten), und daß die Benutzer das Programm unter
diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muß
der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser
Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst
interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung
ausgibt, muß Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch
keine solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen betreffen das veränderte Werk als Ganzes.
Wenn identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm
abgeleitet sind und vernünftigerweise selbst als unabhängige
und eigenständige Werke betrachtet werden können, dann
erstrecken sich diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht auf diese
Abschnitte, wenn sie als eigenständige Werke verbreitet werden.
Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreiten,
das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, dann muß
die Verbreitung des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz
erfolgen, deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf
die Gesamtheit ausgedehnt werden - und damit auf jeden einzelnen Teil,
unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für
Werke in Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von
Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur
Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren
oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden
sind, auszuüben.
Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes, das
nicht auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einem
auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder
Vertriebsmedium nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
Paragraph 3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf
basierendes Werk gemäß Paragraph 2) als Objectcode oder in
ausführbarer Form unter den Bedingungen von Paragraph 1 und 2
vervielfältigen und verbreiten - vorausgesetzt, daß Sie
außerdem eine der folgenden Leistungen erbringen:
- (a)
- Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen
zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für
den Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die
Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2
erfolgen muß. Oder:
- (b)
- Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei
Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem
Dritten eine vollständige maschinenlesbare Kopie des
Quelltextes zur Verfügung zu stellen - zu nicht
höheren Kosten als denen, die durch den physikalischen
Kopiervorgang anfallen -, wobei der Quelltext unter den
Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den
Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird. Oder:
- (c)
- Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie
selbst erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für
nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie
das Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit
einem entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten
haben.)
Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes
verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird.
Für ein ausführbares Programm bedeutet "der komplette
Quelltext": Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module
einschließlich aller zugehörigen
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch
braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was
üblicherweise (entweder als Quelltext oder in binärer Form)
zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel,
Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft - es
sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren
Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von
Objectcode dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine
dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die
Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als
Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen
sind, den Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
Paragraph 4. Sie dürfen das Programm nicht
vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren oder
verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich
gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung,
Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und
beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die
Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz
erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll
anerkennen und befolgen.
Paragraph 5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz
anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen
nichts anderes die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete
Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind
gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie
das Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder
verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser
Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der
Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Programms
oder eines darauf basierenden Werks.
Paragraph 6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf
dem Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der
Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die
Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen
zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern. Sie
dürfen keine weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der
hierin zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind
nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch
Dritte durchzusetzen.
Paragraph 7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils,
des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde
(nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch
Gerichtsbeschluß, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden,
die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese
Umstände nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen
nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung
der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen
Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie als Folge das
Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent
nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des Programms durch
diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen
erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht
als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des
Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll
dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die
Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph
hat einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der
freien Software zu schützen, das durch die Praxis
öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben
großzügige Beiträge zu dem großen Angebot der
mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf die
konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am
Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese
Entscheidung keinen Einfluß.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
Paragraph 8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung
des Programms in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt
ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese
Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung der
Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so
daß die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten
erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall
beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in
diesem Text niedergeschrieben.
Paragraph 9. Die Free Software Foundation kann
von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der
General Public License veröffentlichen. Solche neuen
Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen
entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen
und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer
bestimmten Versionsnummer oder "jeder späteren Version"
("any later version") unterliegt, so haben Sie die
Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder
denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free
Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm
keine Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige Version
wählen, die je von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde.
Paragraph 10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des
Programms in anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen
für die Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um
ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem
Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie
an die Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck
gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen
geleitet werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien
Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen das
gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software im
allgemeinen zu fördern.
Paragraph 11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert
wird, besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm,
soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig
schriftlich bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder
Dritte das Programm so zur Verfügung, "wie es ist",
ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch
implizit, einschließlich - aber nicht begrenzt auf - Marktreife
oder Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko
bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms
liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft
herausstellen, liegen die Kosten für notwendigen Service,
Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.
Paragraph 12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht
gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein
Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben
erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenüber für
irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher
allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden durch
Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der
Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen
(einschließlich - aber nicht beschränkt auf -
Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von
Ihnen oder anderen getragen werden müssen, oder dem
Unvermögen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm
zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber oder Dritter
über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet
worden war.
Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Programme
anwendbar machen
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es vom
größtmöglichen Nutzen für die Allgemeinheit ist,
dann erreichen Sie das am besten, indem Sie es zu freier Software
machen, die jeder unter diesen Bestimmungen weiterverbreiten und
verändern kann.
Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Anmerkungen zu
Ihrem Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer
jeden Quelldatei zu stellen, um den
Gewährleistungsausschluß möglichst deutlich
darzustellen; außerdem sollte jede Datei mindestens eine
"Copyright"-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis
darauf, wo die vollständige Lizenz gefunden werden kann.
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) 19[yy] [Name des Autors]
This program is free software; you can redistribute it and/or
modify it under the terms of the GNU General Public License as
published by the Free Software Foundation; either version 2 of
the License, or (at your option) any later version.
This program is distributed in the hope that it will be useful,
but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General Public License
along with this program; if not, write to the Free Software
Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.
Auf Deutsch:
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) 19[jj] [Name des Autors]
Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter
den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der
Free Software Foundation herausgegeben, weitergeben und/oder
modifizieren, entweder unter Version 2 der Lizenz oder (wenn
Sie es wünschen) jeder späteren Version.
Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der
Hoffnung, daß es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE JEDE
GEWÄHRLEISTUNG - sogar ohne die implizite Gewährleistung
der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Details finden Sie in der GNU General Public License.
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen
mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie
an die Free Software Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge,
MA 02139, USA.
Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch
und per Brief erreichbar sind.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, daß es
nach dem Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
Gnomovision version 69, Copyright (C) 19[yy] [Name des Autors]
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type
`show w'. This is free software, and you are welcome to redistribute
it under certain conditions; type `show c' for details.
Auf Deutsch:
Gnomovision Version 69, Copyright (C) 19[jj] [Name des Autors]
Für Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w'
für Details ein. Gnonovision ist freie Software, die Sie unter
bestimmten Bedingungen weitergeben dürfen; geben Sie `show c'
für Details ein.
Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c'
sollten die entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natürlich
können die von Ihnen verwendeten Kommandos anders heißen
als `show w' und `show c'; es könnten auch
Mausklicks oder Menüpunkte sein - was immer am besten in Ihr
Programm paßt.
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht
für das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel mit
geänderten Namen:
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
program "Gnomovision" (which makes passes at compilers)
written by James Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice
Auf Deutsch:
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinerlei urheberrechtlichen Anspruch auf
das Programm "Gnomovision" (einem Schrittmacher für
Compiler), geschrieben von James Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
Ty Coon, Vizepräsident
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung
des Programms in proprietäre Programme. Ist Ihr Programm eine
Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Binden
proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn
Sie dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public
License anstelle dieser Lizenz verwenden.
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